AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der piccolino Kinderevents

1. Geltung der Bedingung

Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal schriftliche vereinbart werden.

2. Konzepte/Programmvorschläge

Unsere Konzepte bleiben unser geistiges Eigentum. Sie dürfen ohne unsere Einwilligung weder vollständig noch teilweise vervielfältigt und zu Zwecken des Wettbewerbs weitergereicht werden. Bilder, Entwürfe und Fotos von Veranstaltungen sowie Prospekte unterliegen dem Urheberrechtschutz. Die Nutzung dessen muss schriftlich vereinbart werden.

3. Vertragsabschluss

Eine Veranstaltung gilt durch mündliche, schriftliche, fernmündliche oder elektronische Auftragserteilung als verbindlich gebucht.

4. Preise

Unsere Preise verstehen sich als Bruttopreise.
Im Rechnungsbetrag ist gemäß § 19 Abs. 1 UStG keine Umsatzsteuer enthalten.
Es kann daraus keine Vorsteuer geltend gemacht werden.

5. Rechnungsstellung und Zahlung

Der Kunde erhält eine schriftliche Rechnung, diese ist sofort zur Zahlung fällig. Bei Übergabe eines Popcornwagens oder einer Zuckerwattemaschine wird eine Kaution in Höhe von 100€ fällig.
Bei Zahlungsverzug berechnen wir für die 1. Erinnerung 2,50 Euro und ggf. Zinsen in Höhe der marktüblichen Zinssätze.
Mahnungen werden ab der 2. schriftlichen Mahnung pauschal mit 9,00 Euro zzgl. MwSt. Bearbeitungsgebühren pro Mahnung in Rechnung gestellt.

6. Nebenkosten

Je nach Veranstaltungszeitpunkt und – ort erfolgt die Anreise am Vortag oder am Veranstaltungstag.
Die Abreise am Ende der Veranstaltung oder am Tag danach. Gegebenenfalls anfallende Übernachtungs- und Fahrtkosten zahlt der Veranstalter.

7. Benötigte Genehmigungen

Sind Anmeldungen für die Veranstaltung erforderlich oder Genehmigungen bei öffentlichen Stellen einzuholen (z.B. Ordnungsamt, GEMA), liegt dies in der Verantwortung des Kunden. Die Kosten hierfür trägt der Kunde und ist im Übrigen verpflichtet, sich über die Rechtslage zu informieren.

8. Service mit Betreuung

Der Auf- und Abbau für die gebuchte Veranstaltung wird von Mitarbeiter der piccolino Kinderevents außerhalb der vereinbarten Zeit durchgeführt. Verlängerungen der Einsatzzeit müssen mit dem Personal vor Ort abgestimmt werden – die anfallenden Kosten hierfür werden in Rechnung gestellt.

9. Haftung

Die piccolino Kinderevents haftet nicht in Fällen höherer Gewalt. Haftpflichtansprüche gegen Mitarbeiter der piccolino Kinderevents sind durch eine Haftpflichtversicherung abgedeckt. Eine Veranstaltungshaftpflicht ist durch den Auftraggeber abzuschließen. Eine verkehrsbedingte Verspätung, die also nicht auf das Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist, ermöglicht dem Kunden keinen Schadenersatzanspruch bzw. keine Minderung.
Eine Gewährleistung für den Erfolg oder das Gefallen der Veranstaltung ist ausgeschlossen.

10. Betriebsvoraussetzungen

Die für eine Veranstaltung benötigen Betriebsbedingungen wie etwa Strom- oder Wasseranschluss sind durch den Veranstalter herzustellen.
Damit verbundene Kosten trägt der Veranstalter.

11. Stornierung der Dienstleistung

Der Auftrag für eine Dienstleistung durch die piccolino Kinderevents kann nur aus wichtigem Grund (z.B. Erkrankung des Kindes, der Eltern) storniert werden. In diesen Fällen wird nach einer Möglichkeit der Terminverschiebung gesucht. Sollte sich kein neuer Termin finden, behält sich piccolino Kinderevents vor, bereits angefallene Kosten und Arbeitszeiten in Rechnung zu stellen.

piccolino Kinderevents behält sich weiterhin vor, eine Veranstaltung in der Planungsphase, vor oder auch während der Veranstaltung abzubrechen, wenn die Sicherheit und Ordnung der Veranstaltung möglicherweise nicht mehr sichergestellt werden kann oder Umstände eintreten, die über das Maß der getroffenen Vereinbarungen hinausgehen.

Salvatorische Klausel

Sollen einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung dem damit Gemeinten am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis oder eventuelle Schadensersatzansprüche in Verbindung mit dem Vertragsverhältnis ist der Gerichtsstand Siegen.